Für bestimmte Arten von Verträgen und Erklärungen sieht das schweizerische Recht zwingend vor, dass sie von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden müssen. Wird diese Formvorschrift verletzt, sind die entsprechenden Rechtsgeschäfte oder Willenserklärungen anfechtbar und können als ungültig erklärt werden.

Unabhängig davon, in welchem Kanton eine Urkunde erstellt wurde, ist diese sowohl national als auch international gültig. Grundsätzlich kann eine Urkunde deshalb überall erstellt werden. Einzig bei Grundstücken (Haus- bzw. Wohnungskauf oder -verkauf, Dienstbarkeitserrichtung etc.) ist die Urkunde in demjenigen Kanton zu erstellen, in welchem sich das Grundstück befindet.


 

Wir beurkunden (fast) alles. Zur Hauptsache handelt es sich dabei um:

Einzelheiten zu den meisten der hiervor erwähnten Geschäfte finden Sie, wenn Sie auf das jeweilige (blaue) Wort in der Aufzählung klicken oder auf der Seite Details.

Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines zu beurkundenden Rechtsgeschäfts, erarbeiten und erstellen die erforderlichen Verträge sowie weitere Dokumente und nehmen die öffentliche Beurkundung vor.

Als Notare mit Anwaltspatent sind wir in der Lage, Sie im Vorfeld sowie im Nachgang der öffentlichen Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts zu unterstützen.


 

Im Kanton Glarus verfügen unsere Urkundspersonen über die Berechtigung, in allen Bereichen des öffentlichen Beurkundungsrechts tätig zu sein. In Uznach bzw. im Kanton St. Gallen beurkunden unsere öffentlichen Notare sämtliche Rechtsgeschäfte, für welche die öffentliche Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist, dies mit Ausnahme von Grundstücksgeschäften, da hierfür im Kanton St. Gallen ausschliesslich die Grundbuchverwalter zuständig sind.


 

Haben Sie spezielle Vorstellungen hinsichtlich der Örtlichkeit oder der Modaliäten Ihrer öffentlichen Beurkundung? Soll die Beurkundung beispielsweise am oder auf dem Klöntalersee oder auf einer besonderen Alp stattfinden? Zögern Sie nicht, uns Ihre Ideen mitzuteilen. Im Gebiet der Kantone St. Gallen und Glarus können wir Ihnen auch exklusive Wünsche erfüllen.