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Das Notariat, das stets zu Ihren Diensten ist.
Ob Standardgeschäft oder speziell auf Sie zugeschnittene Regelung – wir kümmern uns darum!
Ihr Vorteil: Sämtliche Urkundspersonen unseres Notariats sind auch praktizierende Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte. Dadurch sind wir in der Lage, Sie bei Ihrem Beurkundungsgeschäft rechtlich kompetent sowie zugleich lebens- und praxisnah zu beraten.
Wenn Ihre Wünsche oder Ihre Situation aussergewöhnlich sind, nehmen wir diese Herausforderung gerne an und erarbeiten für Sie Ihre individuelle Lösung.
Ihr Beurkundungsgeschäft ist unsere Passion!
WAS ?
Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist.
Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt.
Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.
WIE ?
In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir Ihre Bedürfnisse und Anliegen. Erst wenn wir diese genau kennen, erstellen wir die öffentliche Urkunde. Anlässlich des späteren Beurkundungstermins wird Ihnen der Inhalt der Urkunde nochmals genau erklärt.
Unsere Dienstleistungen bieten wir Ihnen wahlweise in Glarus oder in Uznach an – aus besonderen Gründen auch anderswo wie bei Ihnen zu Hause oder im Spital. In speziellen Fällen resp. auf Wunsch kann die öffentliche Beurkundung auch an von Ihnen ausgewählten Orten stattfinden, solange sich diese irgendwo im Gebiet der Kantone St. Gallen oder Glarus befinden.
Vereinbaren Sie vorgängig einen Termin. Unser Sekretariat ist telefonisch zu den folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr;
- Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Weil nur so viele Anrufe gleichzeitig beantwortet werden können, wie Sekretärinnen da sind, kann es vorkommen, dass Sie unseren Anrufbeantworter hören.
UNSERE STANDORTE
Glarus, Burgstrasse 14
Uznach, Zentrum Frohsinn, Zürcherstrasse 25
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