Öffentliche Beurkundung
Für bestimmte Arten von Verträgen und Erklärungen sieht das schweizerische Recht zwingend vor, dass sie von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden müssen. Wird diese Formvorschrift verletzt, sind die entsprechenden Rechtsgeschäfte oder Willenserklärungen anfechtbar und können als ungültig erklärt werden. Unabhängig davon, in welchem Kanton eine Urkunde erstellt wurde, ist diese sowohl national als auch international […]