Rechtsanwälte sowie ihre Hilfspersonen unterstehen dem Anwaltsgeheimnis. Auch im Rahmen unserer notariellen Dienstleistungen ist das Anwaltsgeheimnis für uns verbindlich.

Das Anwaltsgeheimnis gewährleistet, dass unsere Klientschaft uns alles anvertrauen kann, was zum Sachverhalt einer Angelegenheit gehört, ohne befürchten zu müssen, dass Aussenstehende etwas erfahren.

Das Anwaltsgeheimnis bildet die Grundlage für ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis und versetzt uns in die Lage, die Interessen unserer Klientschaft bestmöglich zu wahren und zu vertreten.