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Das Notariat, das stets zu Ihren Diensten ist.
Das bieten wir Ihnen an

Öffentliche Beurkundung
Für bestimmte Arten von Verträgen und Erklärungen sieht das schweizerische Recht zwingend vor, dass sie von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden müssen. Wird diese Formvorschrift verletzt, sind die entsprechenden Rechtsgeschäfte oder Willenserklärungen anfechtbar und können als ungültig erklärt werden. Unabhängig davon, in welchem Kanton eine Urkunde erstellt wurde, ist diese sowohl national als auch international […]

Amtliche Beglaubigung
Manchmal ist der Nachweis erforderlich, dass eine Unterschrift von einer bestimmten Person stammt oder dass eine Fotokopie mit dem Original übereinstimmt. Dieser Nachweis erfolgt durch die amtliche Beglaubigung, welche eine dafür zuständige Urkundsperson vornimmt. Wir beglaubigen Ihre Unterschrift, Fotokopien, Übersetzungen etc. Zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist immer ein Personalausweis (Pass oder Identitätskarte) erforderlich. Bei Ausländern genügt die […]

Weitere Dienstleistungen
Über unsere weiteren Dienstleistungen, nämlich Advokatur Mediation Willensvollstreckung Externer Rechtdienst für Unternehmen Rechtsberatungsstelle HEV Glarnerland sowie über unsere Partnerunternehmen im Treuhandbereich können Sie sich informieren auf der Homepage http://law-msp.ch/