Bei der Fusion übernimmt entweder eine Gesellschaft eine andere (Absorptionsfusion) oder es schliessen sich zwei Gesellschaften zu einer neuen Gesellschaft zusammen (Kombinationsfusion). Bei der Spaltung teilt sich eine Gesellschaft in zwei auf (Aufspaltung) oder es wird ein Vermögensteil einer bisherigen Gesellschaft auf eine neue oder auf eine andere Gesellschaft übertragen (Abspaltung).

Es gibt Fälle, in denen es angezeigt ist, die Rechtsform einer Gesellschaft zu ändern. Nicht selten werden beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Aktiengesellschaften umgewandelt und umgekehrt.

Ebenfalls kommt es vor, dass Vermögen bzw. ein Vermögensteil von einer Gesellschaft auf eine andere übertragen wird.

Alle hiervor erwähnten Vorgänge richten sich nach dem Bundesgesetz über die Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung und sind in rechtlicher Hinsicht sehr komplex. Generell kann festgehalten werden, dass die massgeblichen Beschlüsse öffentlich zu beurkunden sind.